Lota
Grundstücke schneller einschätzen.
← Zurück zur Suche

Beispiel-Analysen

So sieht eine Baupotentialanalyse von Lota aus. Jede Analyse zeigt die bebaubare Grundfläche auf Basis der Grenzabstände – mit Kartendarstellung des Grundstücks und den wichtigsten Eckdaten.

Bebaubare Grundfläche – Grundstück 3096, Aarau
Aarau

Grundstück 3096

Unter Berücksichtigung der Grenzabstände resultiert eine bebaubare Grundfläche von ca. 327 m².

Grundstück

Parzelle Nr.
601
Fläche
702 m²
Gemeinde
Aarau

Zone

Wohnzone 2, Ausnützungsziffer von 50 %

Grenzabstände

Kleiner Grenzabstand
4 m
Grosser Grenzabstand
4 m

Annahme: Grosser Grenzabstand auf südorientierter Längsseite

Ergebnis

Bebaubare Grundfläche
ca. 327 m²
Realisierbare Geschossfläche
351 m²
Quellen: Baureglement Gemeinde Aarau · Amtliche Geodaten Kanton Aarau
Bebaubare Grundfläche – Grundstück 601, Muri bei Bern
Muri bei Bern

Grundstück 601

Unter Berücksichtigung der Grenzabstände resultiert eine bebaubare Grundfläche von ca. 195 m².

Grundstück

Parzelle
601
Gemeinde
Muri bei Bern

Zone

Wohnzone, 2 Geschosse, anrechenbare Gebäudefläche 240 m²

Grenzabstände

Kleiner Grenzabstand
6 m
Grosser Grenzabstand
13 m

Annahme: Grosser Grenzabstand auf südorientierter Längsseite

Ergebnis

Bebaubare Grundfläche
ca. 195 m²
Quellen: Baureglement Gemeinde Muri bei Bern · Amtliche Geodaten Kanton Bern, Amtliche Vermessung (MOPUBE)
Bebaubare Grundfläche – Grundstück HO4374, Zürich
Zürich

Grundstück HO4374

Unter Berücksichtigung der Grenzabstände resultiert eine bebaubare Grundfläche von ca. 278 m².

Grundstück

Parzelle
HO4374
Fläche
825 m²
Gemeinde
Zürich

Zone

Wohnzone, 2 Geschosse, Ausnützungsziffer von 40 %

Grenzabstände

Kleiner Grenzabstand
5 m
Strassenabstand
bis Baulinie

Ergebnis

Bebaubare Grundfläche
ca. 278 m²
Realisierbare Geschossfläche
330 m²
Quellen: Baureglement Gemeinde Zürich · Amtliche Geodaten Kanton Zürich, amtliche Vermessungen
Die Analysen berücksichtigen ausschliesslich die Grenzabstände. Weitere baurechtliche und projektbezogene Einschränkungen wurden nicht berücksichtigt. Es handelt sich um eine unverbindliche Ersteinschätzung, die keine behördliche Auskunft ersetzt.